Projektinhalte
Nachfolgend werden die Projektbausteine vorgestellt. Unter „Die Maßnahmen auf einen Blick“ finden Sie eine Projektdarstellung im Überblick.
Hier wird ersichtlich, welche Maßnahmen bundesweit und welche Angebote ausschließlich den Fachkräften aus den konfinanzierenden Bundesländern Hessen und Niedersachsen zur Verfügung stehen.
Projektbaustein 1: Ausbau der Wissensbasis in Hinblick auf Migration und Integration (Wissensbasis)
Projektbaustein 2: Entwicklung und Durchführung von Konzepten zur Unterstützung von schutzbedürftigen Personen (Konzepte)
Projektbaustein 3: Förderung der Gleichbehandlung von zugewanderten Familien beim Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen (Fort- und Weiterbildungen)
Projektbausteine
Projektbaustein 1 - Wissensbasis
Maßnahmen des ersten Projektbausteins dienen dem Auf- bzw. Ausbau einer Wissensbasis, die für kultur- und migrationsspezifisches Handeln im Kinderschutz grundlegend ist, sowie der Veröffentlichung dieses Wissens.
Kultur- und migrationsspezifisches Wissen ist wesentliche Grundlage fachlichen Handelns: Nur mit einer fundierten Wissensbasis können Fachkräfte das eigene Handeln sowie familiäre Situationen adäquat erörtern, reflektieren und zieldienlich – im Sinne des Schutzes von Kindern – mit Eltern und Kindern in Kontakt gehen und handeln. Sie dient zudem dem Abbau von Stereotypen, die dem im Kinderschutz grundlegenden Fallverstehen und darauf basierenden bedarfsgerechten Hilfeangeboten im Wege stehen – beispielsweise, wenn wahrgenommenes Verhalten von Müttern, Vätern, Kindern oder Jugendlichen ausschließlich auf deren Kultur zurückgeführt wird, während andere zentrale Einflussfaktoren nicht in den Blick genommen und damit nicht bearbeitbar werden. Auch hilft Fachkräften eine solche Wissensbasis im Umgang mit kultur- und migrationsspezifischen Herausforderungen bzgl. des Kinderschutzes – etwa weil Grundwissen zu spezifischen Gefährdungslagen (z.B. weibliche Genitalbeschneidung) und notwendige Schritte i.S. des Kinderschutzes zusammengestellt werden oder weil spezifische Verfahrensanforderungen – etwa die Zusammenarbeit mit Dolmetscher*innen im Kontext des Kinderschutzes – bearbeitet und in handlungsleitenden Konzepten aufbereitet werden.
Im Rahmen des Projekts wird dieses Wissen über verschiedene Wege gewonnen:
- Systematische Analyse schriftlich ausgearbeiteter Einzelfälle im Kinderschutz mit Zuwanderungsgeschichte: Welche migrations- und kulturspezifischen Herausforderungen zeigen sich? Was sind grundsätzliche Herausforderungen im Handlungsfeld des Kinderschutzes, ganz unabhängig der Zuwanderungsgeschichte von Familien?
Recherche und Kontextualisierung bestehender Denkmodelle und Methoden aus anderen Bereichen, die zur Reflexion fachlichen Handelns bzw. zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Müttern, Vätern, Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte im Handlungsfeld des Kinderschutzes herangezogen werden können,
Recherche von best-practice-Modellen in der Kinderschutzpraxis, Zusammenstellung von Leitfäden und Fachinformationen aus unterschiedlichen Regionen,
Eigene Einzelfallrekonstruktionen (s. Projektbaustein 2).
Ziel einer ausgebauten Wissensbasis bzgl. einer migrations- und kulturspezifischen Ausgestaltung des Schutzauftrags ist es, für diesen Kontext relevantes Wissen hervorzubringen und so aufzubereiten, dass es von Fachkräften in verschiedenen Handlungsfeldern genutzt werden kann, um ihren präventiven wie intervenierenden Schutzauftrag gegenüber zugewanderten Familien (insbes. Drittstaatsangehörigen) bedarfsgerecht und wirksam umzusetzen.
Deshalb wird das gewonnene Wissen über verschiedene Formate an Fachkräfte, die am Projekt mitwirken, sowie an Fachkräfte über den Projektkontext hinaus weitergegeben, und zwar über folgende Wege:
- Aufbau und Pflege einer Projekthomepage,
- Veröffentlichung ausgewählter Projektergebnisse am Ende des Projektzeitraums in Form eines Werkbuchs,
- In den beiden kofinanzierenden Bundesländern: Vorstellung von (Zwischen)ergebnissen zur Verankerung der Thematik als Querschnittsthema in bestehenden Kinderschutz-Netzwerken auf Landesebene,
- Fortbildungen in unterschiedlichen Formaten zum kultur- und migrationsspezifischen Kinderschutz in unterschiedlichen Formaten (s. Projektbaustein 3).
Projektbaustein 2 - Konzepte
Im Rahmen des 2. Projektbausteins, der ausschließlich in den beiden kofinanzierenden Bundesländern umgesetzt wird, werden Konzeptbausteine für eine migrations- und kulturspezifische Umsetzung des Schutzauftrags im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts erarbeitet.
Den Kolleg*innen im ASD kommt eine exponierte und herausfordernde Rolle im Kinderschutz zu, ihnen obliegt die Fallsteuerung in jedem Einzelfall, sobald eine Gefährdungsmeldung beim ASD eingeht bzw. sobald eine Hilfe zur Erziehung installiert wird. Sie sind für die anspruchsvolle Aufgabe zuständig, fachliche Entscheidungen über den angemessenen Einsatz der Hilfe- und Schutzmaßnahmen zu treffen und die Umsetzung fachlich über den gesamten Prozess zu begleiten und zu steuern. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten Hilfe- und Schutzplanung, unter Beteiligung der Kinder, Jugendlichen, Mütter und Väter und in Kooperation mit Fachkräften anderer Dienste und Einrichtungen. Entsprechend bedeutsam für eine migrations- und kulturspezifische Umsetzung des Kinderschutzes ist es, das Handeln dieses Dienstes hinsichtlich spezifischer Bedürfnisse schutzbedürftiger, (aus Drittstaaten) zugewanderter Kinder und deren Familien zu bearbeiten.
Grundlage für diese konzeptionelle Arbeit bilden (neben den Erkenntnissen aus Projektbaustein 1) vier Einzelfallrekonstruktionen in den beteiligten Allgemeinen Sozialen Diensten sowie ein Workshop mit ASD-Fachkräften zur vertiefenden Bearbeitung konzeptioneller Fragen.
Projektbaustein 3 - Fort- und Weiterbildungen
Unter Projektbaustein 3 fallen Fortbildungen, in denen kultur- und migrationsspezifisches Wissen bzgl. der Umsetzung des Schutzauftrags vermittelt und angewandt wird.
Die im Zuge des Projekts gewonnenen Erkenntnisse werden in Form fachlicher Inputs gebündelt und vorgestellt sowie an Fallbeispielen illustriert.
Für die Fortbildungen gibt es unterschiedliche Formate:
Zertifizierungskurse mit interkulturellem Schwerpunkt für insoweit erfahrene Fachkräfte
Ausschließlich für Fachkräfte in den beiden kofinanzierenden Bundesländern werden Zertifizierungskurse für insoweit erfahrene Fachkräfte mit interkulturellem Schwerpunkt angeboten. Diese bestehen jeweils aus insgesamt fünf 2-tägigen Modulen. Das Curriculum, die Inhalte, den Aufbau, die Anmeldemöglichkeiten und die Voraussetzungen zum Erwerb des Zertifikats finden Sie hier. Die insgesamt 75 zur Verfügung stehenden Plätze werden in Absprache mit den Kolleg*innen in den zuständigen Ministerien vergeben.
Fachvorträge und Fortbildungen zur kultur- und migrationsspezifischen Umsetzung des Schutzauftrags
Für Fachkräfte aus allen Bundesländern werden zudem Fachvorträge und Fortbildungen zur kultur- und migrationsspezifischen Umsetzung des Schutzauftrags angeboten. Diese finden online oder in Präsenz statt und reichen vom zeitlichen Umfang her von einer Stunde bis hin zu zwei Tagen – je nach ausgewählten Themenschwerpunkten. Im Rahmen der Fortbildungen gibt es über fachliche Inputs hinaus die Möglichkeit, das vermittelte Wissen an Einzelfällen anzuwenden sowie sich über Migrations- und Kulturspezifika der eigenen Praxis auszutauschen, diesbezügliche Entwicklungsthemen zu identifizieren und sich bzgl. der weiteren Bearbeitung und Verankerung des Themas vor Ort zu vereinbaren. Die Fachvorträge dienen der Wissensvermittlung mit hohem Praxisbezug.
Sollten Sie Interesse an einer solchen Fortbildung oder einem Fachvortrag haben, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns wenden oder direkt an ursula.teupe@ism-mz.de oder eva.dittmann@ism-mz.de schreiben.