Umgang mit sprachlichen Hürden

Sprache ist eins der zentralen Werkzeuge im Kinderschutz. Eine Sprachbarriere kann daher eine migrationsspezifische Hürde im Kinderschutz darstellen, wenn Fachkräfte und Familien über keine gemeinsame Sprachbasis für Verständigung und Verstehen verfügen. Auch weitergehende Hilfen oder therapeutische settings basieren auf Gesprächen sowie auf der Fähigkeit, abstrakte Sachverhalte zu formulieren, was bei geringen Sprachkenntnissen deutlich erschwert bis verunmöglicht wird – hier lohnt eine Suche nach professionellen Dolmetschern (manchmal haben Jugendämter einen Pool) bzw. therapeutischem Personal, das Beratung in einer anderen Sprache anbietet. Dies gibt es immer häufiger. 

 

Die folgende Seite wird fortlaufend aktualisiert. Senden Sie uns gerne Beispiele guter Praxis, die wir hier aufnehmen können!

 

Links

Daher kann es lohnenswert sein, sich ein Netzwerk zu erschließen. Eine erste Anlaufstelle kann der Verband binationaler Familien und Partnerschaften sein (https://www.verband-binationaler.de/), aber auch andere Projekte (in Rheinland-Pfalz gibt es z.B. das Projekt DOOR door-rlp.info, das auch als Multiplikator und Vermittler fungiert oder https://www.haus-der-sprachmittlung.de/). 

Materialien und Literatur